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Wir wollen Sie auf unserer Homepage über aktuelle rechtliche Entwicklungen informieren. Wenn Sie zu einzelnen Problemen Fragen haben, können Sie gern mit uns Kontakt aufnehmen.

Auf den ersten Blick: die Düsseldorfer Tabelle - Stand 1.1.2011 (zur Tabelle hier klicken ----->)

 

Hier finden Sie täglich aktuelle Neuigkeiten der Rechtsprechung:

 

Ausgleichsleistung zugunsten der Erben eines Wehrmachtrichters

Allein die Tätigkeit als Wehrmachtrichter während des Zweiten Weltkriegs an einem Feldkriegsgericht in den besetzten Gebieten rechtfertigt nicht die Annahme, dieser habe gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Klägerinnen begehren eine Ausgleichsleistung für die während der sowjetischen Besatzungszeit Anfang 1949 erfolgte entschädigungslose Enteignung von sechs Grundstücken in Berlin, die im Miteigentum ihres verstorbenen Vaters standen.

Inkrafttreten eines Tarifvertrages nach Betriebsübergang - Ansprüche gegen den Erwerber? -

Tritt ein Tarifvertrag nicht mit seinem Abschluss, sondern erst später in Kraft, ist für den Beginn der Tarifgeltung der Zeitpunkt des Inkrafttretens maßgebend. Zuvor gehört der tarifvertragliche Regelungsbestand nicht zu den Rechten und Pflichten aus dem im Zeitpunkt eines Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnis nach § 613a Abs.  1 Sätze 1 und 2 BGB. Nach Betriebsübergang kommt bei einem zuvor noch nicht in Kraft getretenen Haustarifvertrag des Veräußerers eine Verbindlichkeit der Tarifnorm auch nicht über eine arbeitsvertragliche Bezugnahme auf die „Vorschriften der jeweils gültigen Tarifverträge“ in Betracht, weil diese nicht Haustarifverträge eines anderen Unternehmens erfasst.

Leistungsentgelt nach § 18 TVöD

Die Parteien streiten über die Zahlung eines weiteren Leistungsentgelts gemäß § 18 TVöD (VKA) iVm. der Protokollerklärung Nr.  1 zu § 18 Abs.  4. Nach § 18 Abs.  3 TVöD (VKA) wird für die vom Arbeitgeber zu zahlenden Leistungsentgelte ein Gesamtvolumen gebildet. Die Verteilung soll dann durch Dienst- oder Betriebsvereinbarung nach dort festzulegenden Kriterien erfolgen. Wird eine solche Vereinbarung nicht geschlossen, erhalten die Arbeitnehmer ein sog. undifferenziertes Leistungsentgelt, das das Gesamtvolumen nur etwa zur Hälfte ausschöpft. In der Protokollerklärung zu § 18 Abs.  4 ist geregelt, dass sich das Leistungsentgelt im Folgejahr um den Restbetrag des Gesamtvolumens aus dem Vorjahr erhöht.

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung der Bundesrepublik im Fall Ingo Steuer

Nr. 67/2012 Der Kläger ist der Eiskunstlauftrainer Ingo Steuer. Er begehrt mit der vorliegenden Klage, die beklagte Bundesrepublik Deutschland zu verurteilen, ihn als Eiskunstlauftrainer von Soldaten der Sportfördergruppe, Disziplin Paarlauf, zu dulden, sofern Sportsoldaten ihn als Trainer haben oder wählen, er vom Spitzenverband, der Deutschen Eislauf-Union, beauftragt ist und der Deutsche Olympische Sportbund seine Tätigkeit befürwortet. Er trainiert seit mehreren Jahren Aljona Savchenko und Robin Szolkowy, die zwischen 2004 und 2011 zahlreiche nationale und internationale Erfolge im Eiskunstpaarlauf erzielten.

Bundesgerichtshof verneint Recht zur Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen bei inhaltlichen Fehlern der Betriebskostenabrechnung

Nr. 66/2012 Der Bundesgerichtshof hat heute zwei Entscheidungen zu der Frage getroffen, ob der Vermieter zur Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen auch dann berechtigt ist, wenn die zugrunde gelegte Abrechnung inhaltliche Fehler aufweist. In den beiden Verfahren verlangt der Kläger als Vermieter die Räumung und Herausgabe der von den beklagten Mietern innegehaltenen Wohnungen. Der Kläger erhöhte in beiden Fällen mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2004 die Betriebskostenvorauszahlungen und passte diese auch in den Folgejahren dem jeweiligen Abrechnungsergebnis an.

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Mutter des Babys Lara Mia

Nr. 65/2012 Die im Mai 2007 geborene Lara Mia war von ihrer vor dem Landgericht Hamburg angeklagten, zur Tatzeit 18 Jahre alten Mutter und deren Lebensgefährten seit Oktober 2008 nur noch unzureichend mit Nahrung versorgt worden. Obgleich sich das Kind infolgedessen in einem erkennbar lebensbedrohlichen körperlichen Zustand befand, brachte die Angeklagte es nicht zum Arzt. Im März 2009 verstarb das Kind; aufgrund gerichtsmedizinischer Erkenntnisse konnte ein plötzlicher Kindstod nicht sicher ausgeschlossen werden.

Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts

Bietet der Arbeitgeber vorbehaltlos über Jahre hinweg seinen Arbeitnehmern bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen den Abschluss eines Versorgungsvertrages an, der ua. eine Versorgung nach beamtenähnlichen Grundsätzen vorsieht, so ist er aufgrund betrieblicher Übung verpflichtet, allen anderen Arbeitnehmern, die die Voraussetzungen erfüllen, den Abschluss eines inhaltsgleichen Versorgungsvertrages anzubieten. Die beklagte Landesbank ist im Jahre 1972 aus einer Fusion hervorgegangen. Bestandteil des Fusionsvertrags ist eine „Personalvereinbarung“ (sog. PV 72). Nach deren Nr.  3.

Mündliche Verhandlung über den Planfeststellungsbeschluss „Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld" am 3. und 4. Juli 2012

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am Dienstag, dem 3. Juli 2012, 10. 00 Uhr über Klagen auf Wiedereinsetzung in die Klagefrist (BVerwG 4 A 5000. 10 - 5002. 10, 4 A 7000. 11) sowie über Klagen auf Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Klageverfahren (BVerwG 4 A 6001. 11 und 6002. 11) betreffend den Planfeststellungsbeschluss "Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld" vom 13. August 2004 sowie am Mittwoch, dem 4. Juli 2012, 10. 00 Uhr über Klagen auf Rücknahme des genannten Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG 4 A 7001. 11 - 7003. 11) verhandeln. In den am 3.

Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

Wird einer mit der Notfallrettung beauftragten privaten Hilfsorganisation dieser Auftrag gekündigt, so gehen die Arbeitsverhältnisse ihrer Arbeitnehmer infolge Betriebsübergangs nur dann auf den Träger des öffentlichen Rettungsdienstes über, wenn dieser die Notfallrettung selbst übernimmt, nicht jedoch, wenn er andere private Hilfsorganisationen damit betraut. Der Kläger war Rettungssanitäter bei der D-GmbH.

Rechtswidrigkeit einer telekommunikationsrechtlichen Entgeltgenehmigung vor Ablauf der Befristung einer früheren Entgeltgenehmigung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass sich eine befristete telekommunikationsrechtliche Entgeltgenehmigung nicht "auf andere Weise" erledigt, wenn die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) nach erneuter Antragstellung für dieselben Leistungen und einen identischen Zeitraum höhere Entgelte genehmigt. Um einen inhaltlichen Widerspruch zwischen den Genehmigungen zu vermeiden, der die Rechtswidrigkeit der neuen Genehmigung zur Folge hätte, muss die Behörde die frühere Genehmigung deshalb nach den für die Rücknahme bzw. den Widerruf belastender Verwaltungsakte geltenden Regeln aufheben.

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